AGB DER FIRMA SOUNDCOMPANY VERANSTALTUNGSTECHNIK
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse zwischen soundcompany Veranstaltungstechnik und ihren Vertragspartnern, welche Kauf oder Anmietung und hiermit zusammenhängende Sach-und Dienstleistungen zum Gegenstand haben. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners haben keine Gültigkeit.
ANGEBOT UND VERTRAG
Die Angebote von soundcompany Veranstaltungstechnik sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Vertragspartner sowie die Auftragsbestätigung durch soundcompany Veranstaltungstechnik bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. Wenn nicht anders angegeben, haben die Angebote von soundcompany Veranstaltungstechnik eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Die entsprechende Auftragserteilung des Vertragspartners ist ein bindendes Angebot. soundcompany Veranstaltungstechnik kann dieses Angebot bis zu 10 Tagen vor dem gewünschten Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen. Bei Aufträgen, deren Konstruktionsmerkmale der Vertragspartner vorschreibt, trägt er die Verantwortung dafür, dass die Konstruktion oder Zusammensetzung nicht in Schutzrechte Dritter eingreift. Der Vertragspartner entlastet soundcompany Veranstaltungstechnik im Falle einer Inanspruchnahme.
MIETZEIT
Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Tag der Abholung der Mietgegenstände aus dem Lager von soundcompany Veranstaltungstechnik und endet mit dem Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von soundcompany Veranstaltungstechnik. Auch wenn der Transport durch soundcompany Veranstaltungstechnik erfolgt, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen auch die Tage, an denen die Mietgegenstände vom Mieter oder soundcompany Veranstaltungstechnik abgeholt und vom Mieter oder soundcompany Veranstaltungstechnik angeliefert oder zurückgegeben werden, es sei denn, zwischen soundcompany Veranstaltungstechnik und Mieter wurde in der Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise vereinbart worden sind, gilt für die Überlassung der Mietgegenstände die jeweils bei Vertragsabschluss gültige Preisliste. Diese Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Reparaturen auch der Kosten für An-und Abfahrt. Berechnet wird in deutscher Währung. Zahlungen sind spätestens zehn Kalendertage nach Rechnungsdatum fällig. Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skonti spätestens zum vereinbarten Mietbeginn fällig. soundcompany Veranstaltungstechnik ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet. Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es insbesondere im bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. Der Vertragspartner kommt ohne Mahnung in Verzug, wenn er bei Fälligkeit nicht zahlt. In diesem Fall ist soundcompany Veranstaltungstechnik berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis während des Verzuges mit 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.
SONSTIGE LEISTUNGEN
Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung. Sofern die Höhe des Entgelts nicht gesondert vereinbart wurde, ist soundcompany Veranstaltungstechnik berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgelts zu verlangen. Bei Betreuung durch Fachpersonal hat der Mieter für die Bereitstellung von Speisen und Getränken auf seine Kosten zu sorgen.
STORNIERUNG DURCH DEN MIETER
Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt bis 30 Tage vor Mietbeginn 10% des Gesamtauftragswerts, bis 14 Tage vor Mietbeginn 30% des Gesamtauftragswerts, bis 7 Tage vor Mietbeginn 50% des Gesamtauftragswerts, bis 3 Tage vor Mietbeginn 75% des Gesamtauftragswerts. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei soundcompany Veranstaltungstechnik maßgeblich. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch hinsichtlich solcher Vergütungen oder Vergütungsanteile, die für zusätzliche Leistungen vereinbart worden sind, sofern der Vertragspartner keinen geringeren Schaden nachweist.
ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Vertragspartners nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
GEBRAUCHSÜBERLASSUNG
soundcompany Veranstaltungstechnik verpflichtet sich, die Mietsache im Lager von soundcompany Veranstaltungstechnik in 10709 Berlin in einem zu dem vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Die Abholung kann nur nach vorheriger Terminabsprache während der Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 10:00 bis 17:00 Uhr und Samstag 10:00 bis 13 Uhr), an Sonn- und Feiertagen nach Vereinbarung, erfolgen. Sobald der Mietgegenstand das Lager verlassen hat, erfolgt der Transport des Mietgegenstands grundsätzlich auf die Gefahr des Vertragspartners, dies gilt auch für die Abholung und den Transport des Mietgegenstands durch einen Kurierdienst. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen soundcompany Veranstaltungstechnik unverzüglich anzuzeigen. Liegt ein anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist soundcompany Veranstaltungstechnik nach eigener Wahl zum Austausch oder Nachlieferung eines gleichwertigen Gerätes oder Reparatur berechtigt. Jegliches Mitverschulden des Mieters an Störungen, wie z.B. Bedienungsfehler, Fehler in der Stromversorgung usw., schließt das Kündigungsrecht aus. Werden Geräte, hinsichtlich derer soundcompany Veranstaltungstechnik die zusätzliche Verpflichtung von Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von soundcompany Veranstaltungstechnik angemietet, haftet soundcompany Veranstaltungstechnik für Funktionsstörungen nur, wenn der Mieter nachweist, dass für die Mängel kein Bedienungsfehler ursächlich oder mitursächlich ist. Des Weiteren sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutze der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch soundcompany Veranstaltungstechnik erfolgt, hat der Mieter soundcompany Veranstaltungstechnik vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt soundcompany Veranstaltungstechnik keine Gewähr.
SCHADENSERSATZ
Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Ersatzansprüche handelt, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von soundcompany Veranstaltungstechnik beruht. Soweit die Haftung von soundcompany Veranstaltungstechnik ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von soundcompany Veranstaltungstechnik. Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von soundcompany Veranstaltungstechnik zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschluss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschluss zugunsten von soundcompany Veranstaltungstechnik ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren könnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er soundcompany Veranstaltungstechnik von vorstehenden Schadensersatzansprüchen Dritter freizuhalten, soweit soundcompany Veranstaltungstechnik Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet.
PFLICHTEN DES MIETERS
Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Firmenzeichen des Herstellers oder Vermieters, Normenschilder, Kalibrierlabel und sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf dem Gerät zu belassen und dürfen auch nicht überklebt werden. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände bei einer Langzeitmiete (mehr als 4 Wochen) auf seine Kosten verpflichtet. soundcompany Veranstaltungstechnik ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen oder Justierungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen, es sei denn, soundcompany Veranstaltungstechnik hat ihm dazu eine schriftliche Genehmigung erteilt. Wird Material ohne Personal angemietet, so wird der Mieter hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von soundcompany Veranstaltungstechnik angemieteten Gegenstände nur unter fortwährender Einhaltung aller im Rahmen der für den Nutzungsbereich geltenden Verordnungen und Sicherheitsrichtlinien genutzt werden dürfen. Bei der Nutzung sind insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften und die Versammlungsstättenrichtlinien sowie die Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu beachten. Ebenso sind die Instruktionen des Geräteherstellers des Mietgegenstands einzuhalten. Die durch Nichtbeachtung der vorstehenden Sicherheitsrichtlinien entstehenden Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter ist berechtigt, die Mietsache abzuschalten und abzumontieren, wenn durch äußere Umstände eine Gefahr für die Anlage oder Personen besteht. In diesem Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schaden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Stromschwankungen hat der Mieter einzustehen, dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Dies gilt auch für eventuelle Schäden, die durch Unbefugte oder durch Publikumsverkehr entstehen. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten. Der Mieter hat den Mietgegenstand in seinem Besitz und am Aufstellungsort zu belassen. Ein Standortwechsel ist nur mit schriftlicher Genehmigung von soundcompany Veranstaltungstechnik zulässig. Ein Transport des Mietgegenstands ins Ausland ist nicht gestattet. Ebenso ist eine Untervermietung nicht gestattet. Der Mieter ist ebenfalls verpflichtet, soweit soundcompany Veranstaltungstechnik die Montage der Mietgegenstände ausführt, vor Beginn der Montage soundcompany Veranstaltungstechnik die nötigen Angaben über die Lage verdeckter Strom-, Gas-, Wasser-und ähnlicher Anlagen zu machen. Gleichzeitig hat der Mieter auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass die Montage vertragsgemäß rechtzeitig und ohne Störung durchgeführt werden kann.
VERSICHERUNG
Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und in Höhe des Neuwerts der Mietsache zu versichern oder zu bewachen. Der Abschluss der Versicherung ist soundcompany Veranstaltungstechnik auf Verlangen nachzuweisen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters übernimmt soundcompany Veranstaltungstechnik die Versicherung gegen Berechnung der Kosten.
RECHTE DRITTER
Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.
KÜNDIGUNG
Der Vertrag von beiden Parteien kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von soundcompany Veranstaltungstechnik zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. soundcompany Veranstaltungstechnik ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet ist. Der Verstoß gegen die Bestimmungen in -Pflichten des Mieters- gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt soundcompany Veranstaltungstechnik zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrags, ohne dass es einer Abmahnung bedarf.
RÜCKGABE
Die Rückgabe der Mietgegenstände findet im Lager von soundcompany Veranstaltungstechnik in 10709 Berlin am vereinbarten Rückgabetag in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr oder nach Vereibarung statt. Der Mieter ist verpflichtet, bei Ablauf des Mietvertrags sofort die Geräte mitsamt Verpackung, Zubehör und Kleinteilen vollständig, in sauberem Zustand und geordnet zurückzugeben. soundcompany Veranstaltungstechnik behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die beschwerdefreie Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit, insbesondere der technischen Mängelfreiheit, und des Zustands der zurückgegebenen Mietgegenstände. Für die Reinigung verschmutzter Geräte werden 27,00 € pro angefangene Stunde plus eventuelle Materialkosten und Ersatzteile berechnet. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten, ist dies nicht möglich, so hat der Mieter soundcompany Veranstaltungstechnik hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. soundcompany Veranstaltungstechnik bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden durch die verspätete Rückgabe vorbehalten.
LANGFRISTIGE VERMIETUNG
Sofern für Mietgegenstände die ursprünglich vereinbarte Mietzeit mehr als 4 Wochen beträgt, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen: Der Mieter ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Mietgegenstände verpflichtet. Der Mieter ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. soundcompany Veranstaltungstechnik erteilt auf Anfrage des Mieters Auskunft über anstehende Prüfungs-und Wartungstermine. Gibt der Mieter die Mietgegenstände zurück, ohne die geschuldeten Arbeiten vorgenommen zu haben, ist soundcompany Veranstaltungstechnik ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch ab dem Zeitpunkt, an welchem durch nachträglich vereinbarte Verlängerung die gerechnete Mietzeit mehr als 4 Wochen beträgt oder zu welchem der Mieter die Mietsache aus sonstigen Gründen länger als 4 Wochen in Besitz hat.
VERBRAUCHSMATERIAL UND HANDELSWARE
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von soundcompany Veranstaltungstechnik. Im Übrigen gelten diese AGB. Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen soundcompany Veranstaltungstechnik und dem Mieter gilt ausschließlich deutsches Recht. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs-und Vertragssprache. Erfüllungsort ist 10709 Berlin. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Berlin. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiermit die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Alle technischen Angaben ohne Gewähr. Änderungen der Modelle, Preise und Liefermöglichkeiten vorbehalten.
Stand: Oktober 2020