SEMINARTEILNAHME VERANSTALTUNGSLEITER
| Rechte und Pflichten eines Veranstaltungsleiters |
Funktion, Aufgaben und Anforderungen der Veranstaltungsleitung nach § 38 MVStättVO
Der Veranstaltungsleiter oder die Veranstaltungsleitung sind für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften in dem Maße verantwortlich wie ihm bzw. ihr Rechte und Pflichten dazu übertragen wurden. Um die übertragenen Aufgaben zielführend auszuführen, braucht es neben fundierten allgemeinen Branchenkenntnissen insbesondere Kenntnisse der Veranstaltungsabläufe, des Veranstaltungsortes sowie der Aufgaben und Funktionen aller weiteren wichtigen an der Veranstaltung beteiligten Funktionsträger. Für die Beauftragung zum Veranstaltungsleiter sind daher nur Personen geeignet, die das einschlägige Fachwissen und die praktische Erfahrung aufweisen, um die ihnen obliegenden Aufgaben ausführen zu können.
Im Seminar wurde sich mit den Anforderungen an die Leitung einer Veranstaltung auseinandergesetzt und Wege zur Übertragung dieser Funktion beschrieben. Es wurden außerdem die Schnittstellen zu anderen Verantwortungsbereichen bei der Durchführung und Leitung von Veranstaltungen in Versammlungsstätten (Veranstaltungsleitung) beschrieben.