SEMINARTEILNAHME LASERSCHUTZ

Laserschutzbeauftragter |

 

Da die letzte Teilnahme an einem Lehrgang für Laserschutzbeauftragte nun schon wieder einige Jahre her ist, war es an der Zeit das Wissen wieder aufzufrischen.

Dienstleister für Lasershows haben nach § 5 der „deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung“ die Pflicht, einen Verantwortlichen zur Gewährleistung der Sicherheit bereit zu stellen. Ein qualifizierter Laserschutzbeauftragter ist bei Laser Shows anwesend und stellt sicher, dass alles technisch reibungslos verläuft und das weder Publikum noch Beschäftigte einer Gefährdung durch Laserstrahlen ausgesetzt sind.